Ole Plambeck - Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein wird fortgeführt

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck:

„Das erfolgreiche Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur technischen Sicherung von Wohnimmobilien wird auch im Jahr 2023 weiter fortgesetzt.  

Mit dem Förderprogramm sollen sich erneut Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein angesprochen fühlen, die etwas zur Sicherung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie gegen Einbruch tun möchten. Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere Mittel in Höhe von 1,6 Millionen € für Maßnahmen des technischen Einbruchschutzes zur Verfügung. Bezuschusst werden unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen technischen Standards entsprechen.

  

Die Förderung ist gestaffelt. Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag betragen. Der Zuschuss für förderfähige Investition zwischen 500 Euro und 1000 Euro beträgt 20 Prozent.

Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Maximal können 10.000 Euro pro Objekt mit einem Zuschuss von max. 1.550 Euro gefördert werden.

Eine Antragstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ab dem 15.05.2023 möglich.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt werden und der Abruf der Zuschüsse bei IB.SH bis spätestens 15.12.2023 erfolgt sein.

Antragsformulare und weitere Informationen zum Einbruchschutz sind auch auf den Internetseiten der IB.SH unter https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/ und des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Einbruchschutz/einbruchschutz_artikel.html sowie unter www.k-einbruch.de verfügbar.“