Katja Rathje-Hoffmann - Wir handeln kurz- und langfristig, um die Betreuung im Land zu verbessern

Original-Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein. - Die Personalknappheit und die Personalnot in fast allen Kitas im Land ist uns allen bewusst. Deswegen handeln wie jetzt kurz- und langfristig, um die Situation für die Kinder und deren Eltern zu verbessern.

Beispielhaft möchte ich hier auf eine Gemeinde aus dem Hamburger Rand verweisen, bei der sich die angespannte Situation besonders verdeutlicht. Diese Gemeinde baute einen neuen Kindergarten, der nun fix und fertig darauf wartet, endlich bezogen zu werden. Doch daraus wird wohl nichts, weil kein ausreichendes Personal zu finden ist, dass in dieser Einrichtung arbeiten kann.

Es ist schlichtweg kaum Personal zu bekommen. Genau das macht uns sehr deutlich, dass wir rasch handeln müssen. Deswegen stellen wir uns der großen Herausforderung, möglichst allen Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen.

Und dabei müssen wir auch die Betreuungsqualität immer im Auge haben, weil frühkindliche Bildung und Betreuung Qualität und Qualifikation braucht und damit auch ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal.

Teil dieser Strategie ist unser heutiger Gesetzentwurf zum Kindertagesförderungsgesetz. Wir erhöhen die Ausbildungsplätze im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung der PiA.

Ab dem kommenden Jahr werden für rund 10 Millionen Euro zusätzlich statt 350 nun 480 Ausbildungsplätze für PiAs anteilig vom Land gefördert. Zudem werden 275 Sozialpädagogische Assistenten (SPAs) mit 600,- Euro pro Platz gefördert.

Ebenfalls erfreut es mich sehr, dass es eine PiA Erprobung für die Heilerziehungspflege geben wird.

Insgesamt werden wir im Schuljahr 23/24 eine Steigerung der Anzahl der Ausbildungsklassen von 59 auf 69 haben – und damit ein flächendeckendes Angebot an allen 18 Standorten im Land. Das heißt, dass sich fast 3.300 SPAs in Schleswig-Holstein in der Ausbildung befinden.

Bei den Erzieherinnen und Erziehern befinden sich aktuell 3.800 in der Ausbildung, bei einer Steigerung von 57 auf 60 Klassen. Insgesamt werden die BBZs und RBZs damit über 7.000 SPA und Erzieher/Erzieherinnen in Ausbildung haben. Natürlich auch in der PIA-Ausbildung.

Zudem befinden sich im Landesseminar aktuell 43 angehende Lehrkräfte in der Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik, um die Ausbildungskapazitäten weiter zu steigern. Unser Ziel ist, an allen Standorten einen Zugang zur SPA Ausbildung mit ESA und MSA zu ermöglichen.

Oder einfach gesagt mehr PiAs und mehr SPAs.

Für die Kleinsten!

Zusätzlich finanzieren wir noch anteilig 100 FSJ-Plätze. Doch das ist noch nicht alles, sondern wir ermöglichen und vereinfachen auch den Quereinstieg in die Arbeit der Kitas. Um mehr Personal für die Kitas zu generieren. - Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die aktuelle Personalnot.

Einen Quereinstieg gibt es für Personen, die zwar keine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben, aber aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen und langjährigen beruflichen Erfahrung in einem Bildungsbereich nach § 19(1), sowie eine abgeschlossene und vom Ministerium zertifizierten Zusatzausbildung haben. Sie können als Zweitkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbesserte Aufstiegsmöglichkeit von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die nach zehn Berufsjahren und einer abgeschlossen und spezifischen und vom Land zertifizierten Gruppenleitungsausbildung die Gruppenleitung übernehmen können. Das schafft mehr Attraktivität und Motivation und mehr Flexibilität für den SPA-Beruf. Auch finanziell.

Fast unstrittig nach der Anhörung ist auch die Verlängerung der Erweiterungsmöglichkeit der Gruppengröße in Kitas für ukrainische Kinder, um ein weiteres Jahr.

Ein weiterer Punkt ist die mögliche Kündigung des Bereuungsvertrages aufgrund einer Behinderung des Kindes. Im Gesetzentwurf wird nunmehr ergänzt, dass nicht nur die Ablehnung des Kindes, sondern auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund einer eventuell drohenden Behinderung dem örtlichen Träger anzuzeigen ist. Bei der Kündigung aufgrund der Behinderung des Kindes besteht eine vergleichbare Interessenlage wie bei der Ablehnung des Kindes.

Noch ein Punkt der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der verlässlichen Betreuung. Wir schließen die sogenannte „August-Lücke“ ab dem kommenden Jahr.

Das bedeutet, dass diese Neuregelung es zu einer Fördervoraussetzung macht, dass Einrichtungsträger ein verlässliches Förderangebot bis zum Einschulungstag vorhalten müssen. Die Eltern haben aber weiterhin die Möglichkeit und das Recht, alternative Betreuungsangebote zu wählen, wie z.B. schulische Angebote.

Diese Regelung hilft Eltern den Übergang von der Kita zur Grundschule besser und verlässlicher zu bewältigen. Die Eltern haben nun eine bessere Planbarkeit bis zum Einschulungstag.,

Ich möchte noch eine weitere Änderung im Gesetz ansprechen und zwar die Rückforderungsmöglichkeit durch den örtlichen Träger, falls der Betreuungsschlüssel laut SQKM um mehr als 15 Prozent dauerhaft unterschritten wird, was einer Qualitätsminderung gleichkommen kann.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. wenn es trotz hinreichender Personalausstattung aufgrund von Personalausfällen zu Unterschreitungen des Betreuungsschlüssels oder zu Gruppenschließungen kommt, kann auf die Rückforderung durch den örtlichen Träger verzichtet werden, wenn der Einrichtungsträger keine finanziellen Vorteile dadurch erzielt. Diese Flexibilität hilft dem Kita-Trägern akut bei hohen Krankenständen und in besonderen Fällen wie unvorhersehbare Kita-Schließungen.

Bereits im März wurde das Kita-Gesetz geändert. Zum Einen zur Sicherung der 230 Sprach-Kitas im Land, wegen des Wegfalls der bisherigen Bundesförderung und zum Anderen wegen der Umsetzung des Tarifabschlusses 2022 und dessen vollständige Übernahme zur Berechnung des Personalkostenanteile.

Nun haben wir erneut eine aktuelle Tariferhöhung, die das Land in voller Höhe übernehmen wird.

Das bedeutet Mehrkosten für dieses Jahr in Höhe von 31 Millionen Euro und strukturell jährlich ab 2025 70 Millionen Euro. Diese Tarifumsetzung kann wegen der gewerkschaftlichen Abstimmungsprozesse, die noch nicht abgeschlossen sind, erst zum Juni-Plenum beschlossen werden.

Dieser Abschluss gilt nicht nur für die Kitabeschäftigten, sondern auch für die Kindertagespflegepersonen.