Irgendwie passt dieser Gesetzentwurf zur SPD. Denn er ist wie die SPD selbst. Immer zu spät!
Die SPD schlägt ein eigenes Landes-Grundsteuermesszahlengesetz für Schleswig-
Holstein vor. Das kann man ja durchaus machen. Nur soll das Gesetz nach dem Willen der SPD bereits zum 01.01.2025 in Kraft treten. Derzeit sind alle Kommunen in der Beratung, welchen Hebesatz sie anwenden sollen. Das wird auch Basis der Grundsteuermessbeträge, die sich aus den Grundsteuerwerten und den Steuermesszahlen ergeben. Wenn wir nun die Steuermesszahlen ändern würden, müssten alle Kommunalverwaltungen und Steuerpflichtige zunächst neue Grundsteuermessbescheide bekommen, das sind immerhin mehr als 1,2 Millionen Stück in Schleswig-Holstein. Wie soll das in den verbleibenden Wochen in diesem Jahr erfolgen und dann eine geänderte Finanzberatung in den kommunalen Gremien.
Tut mir leid, aber das ist einfach nicht machbar.
Nun aber zu den Inhalten. Denn worum geht’s hier eigentlich?
Es geht hier darum, die unterschiedlichen Wertentwicklungen bei Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken zu begegnen. Da ist ein Ziel, das wir teilen.
Dafür gibt es unterschiedliche Wege. Die SPD schlägt den Weg vor, das landeseinheitlich über die Steuermesszahlen zu lösen, in dem die Steuermesszahl für von Nicht-Wohngrundstücke von 0,34 auf 0,62 Promille anzuheben. Die Wirkung wird sein, dass die Steuerpflichtigen von Nichtwohngrundstücke bei gleichem gemeindlichem Hebesatz mehr Grundsteuerzahlen müssen.
Aber welche Wirkung hat der SPD-Vorschlag auf Wohngrundstücke: Keine! Denn nach dem SPD-Vorschlag soll dieser bei 0,31 Promille bleiben. Um das Ziel zu erreichen, das Wohnen zu vergünstigen, hätte ich erwartet, dass die SPD diese Steuermesszahl entsprechend absenkt. Macht sie aber nicht. Im Kern sorgt die SPD dafür, für das wir sie kennen: Für Steuererhöhungen!
Das zweite Problem ist, dass der SPD-Vorschlag landesweit gleich gilt, und regionale Unterschiede in keiner Weise berücksichtigt werden.
Das macht dagegen unser Vorschlag, den wir ja bereits im letzten Plenum hier beschlossen haben. Wir halten das Instrument der differenzierten Hebesätze für die
bessere Variante, weil dann jede Kommune entscheiden kann, wie auf Unterschiede, die regional anders ausfallen, begegnet werden kann. Das war auch Wunsch der Kommunalen Landesverbände.
Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss.