„Ich begrüße das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Die Verfassungsbeschwerden der 137 Gemeinden gegen Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs sind unzulässig. Die Gemeinden haben eine mögliche Verletzung ihrer eigenen verfassungsmäßigen Rechte nicht ausreichend dargelegt. Damit haben die angegriffenen Regelungen Bestand.
Unabhängig vom Urteil bleibt für uns die äußerst schwierige Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Kreise eine zentrale politische Aufgabe. Steigende Ausgaben und enge Haushaltsspielräume setzen die Kommunen unter erheblichen Druck. Wenn Geld für die Unterhaltung von Straßen, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen fehlt, dann spüren das die Menschen vor Ort.
Wir werden deshalb weiter daran arbeiten, die Kommunen im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören neben finanziellen Mitteln auch verlässliche Rahmenbedingungen und weniger bürokratischer Aufwand.
Auch der Landeshaushalt steht unter erheblichem Druck. Gerade deshalb müssen wir die verfügbaren Mittel sorgfältig einsetzen und die kommunalen Finanzen im Blick behalten. Unser Ziel sind handlungsfähige Kommunen, die ihre Aufgaben erfüllen und in ihre Infrastruktur investieren können.“